Alt-Bischof Prof. Dr. Wolfgang Huber hofft, dass der Bundestag am 6. November den Gesetzentwurf „Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ der Gruppe um die Abgeordneten Michael Brand (CDU/CSU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Die Linke) und Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen) beschließen wird, wenn es um die gesetzliche Regelung von Sterbebegleitung/Sterbehilfe gehen wird. Das erklärte der Theologe im Martin Luther Forum Ruhr am Donnerstagabend (22. Oktober 2015) vor rund 200 Besucher/innen in der Reihe „Im Gespräch mit…“.
Im Dialog mit Detlef Mucks-Büker, Oberkirchenrat (Oldenburg) und früherer Superintendent des Kirchenkreises Gladbeck-Bottrop-Dorsten, machte Wolfgang Huber gleich zu Beginn seine Position aus seiner christlich begründeten Überzeugung deutlich: „Den Vorrang des Lebens vor dem Tod dürfen wir nicht dadurch einebnen, dass wir sagen, die Selbsttötung ist einfach ein Austausch der Selbstbestimmung und die Organisation von Selbsttötungsorganisationen ist etwas Selbstverständliches.“ Er sei fest davon überzeugt, dass es zur Humanität unserer Gesellschaft gehöre, es klar zu sagen: „Der Vorrang des Lebens vor dem Tod soll gewahrt werden. Es muss ganz klar sein: Ärzte, pflegerisches Personal haben eine Verpflichtung gegenüber dem Leben. Dazu gehört, Menschen im Sterben zu begleiten, aber sie nicht zum Sterben zu bringen.“
Huber betonte, dass man einen Todeswunsch ernst nehmen müsse. Das bedeute, sich intensivst mit den Gründen für diesen Wunsch zu beschäftigen und nicht einfach gewähren zu lassen – und in der Gesellschaft der Empathie, dem Mitgefühl und der Zuwendung zu unseren Mitmenschen wieder Raum zu geben. „Das ist eine große Aufgabe für uns alle, ist ganz besonders eine große Aufgabe für uns Christen und Gemeinden.“
Wolfgang Huber: Selbstbestimmt sterben – aber wie selbstbestimmt?