Gastveranstaltung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Mit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im März 2009 hat die Bundesrepublik Deutschland ein rechtsverbindliches Bekenntnis zu einem „inklusiven Bildungssystem“ abgegeben. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen einem eigens eingerichteten Ausschuss regelmäßig zum Stand der Umsetzung zu berichten. Die UN verleiht der Umsetzung der Konvention durch diese öffentliche Form des Hinschauens zusätzliches Gewicht.